Hinweis auf weitere Regelungen zum Rettungsdienst
Neben dem Rettungsdienstgesetz gibt es zahlreiche weitere Regelungen zum Rettungsdienst. Um die jeweils aktuellste Fassung dieser Regelungen zur Verfügung stellen zu können, wird auf einen Abdruck verzichtet. Als Service für die Nutzer dieses Kommentars sind die Dokumente gebündelt über die Internetseite www.rdg-bw.de abrufbar. Die dortige Sammlung wird laufend aktualisiert und fortgeschrieben. Das in Klammer gesetzte Datum bildet den Stand der Regelung zum Abschluss der Kommentierung ab:
- Rettungsdienstplan 2022 Baden-Württemberg (31.08.2022)
- Verordnung des Sozialministeriums über die fachliche Eignung von Krankentransportunternehmern (01.07.1999)
- Empfehlungen des LARD
- Geschäftsordnung des Landesausschusses für den Rettungsdienst (28.06.2022)
- Muster-Geschäftsordnung für Bereichsausschüsse
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD) (11.08.2022):Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD) (11.08.2022)
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